Erstellt am 24.09.2026 08:49
Zuletzt aktualisiert am 24.09.2026 09:03
Liebe Narrenfreunde und Vorstandsmitglieder der Mitgliedszünfte
der Schutz von Kindern und Jugendlichen ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und gewinnt auch für unsere Narrenzünfte zunehmend an Bedeutung. Vor diesem Hintergrund laden wir Euch zu einer Informationsveranstaltung zum Thema
ein.
Im Rahmen eines Fachvortrages von Heike Schiele möchten wir gemeinsam die aktuellen gesetzlichen Anforderungen beleuchten und die notwendigen Schritte zur Einführung von Schutzkonzepten in unseren Vereinen sowie im Verband Oberrheinischer Narrenzünfte (VON) verstehen.
Ziele der Veranstaltung sind:
Informationen zur Erarbeitung eines Schutzkonzeptes in unseren Vereinen und im VON
Erweiterung des Bewusstseins für Kinder- und Jugendschutz
Information über aktuelle gesetzliche Anforderungen und deren Auswirkungen auf Vereine und Verbände
Austausch über praktische Umsetzungsmöglichkeiten in den Narrenzünften
Die Verbindlichkeit von Schutzkonzepten für Narrenzünfte wurde durch das Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen zum 1. Juli 2025 wesentlich gestärkt. Das Gesetz sieht eine Anpassung des § 79a Absatz 1 SGB VIII vor, welcher die Qualitätsentwicklung in der Kinder- und Jugendhilfe regelt.
Auch wenn sich der Gesetzestext unmittelbar an die Jugendämter richtet, ergeben sich hieraus auf direktem Weg Anforderungen und Verpflichtungen für Vereine und Verbände, die Kinder- und Jugendarbeit leisten.
Zu den maßgeblichen gesetzlichen Grundlagen gehören insbesondere:
Bundeskinderschutzgesetz (seit 01.01.2012)
Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (seit 2021)
Gesetzesanpassung des § 79a SGB VIII (seit Juli 2025)
Umfassende Reform des SGB VIII ab 01.01.2028
§ 72a SGB VIII – Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen
Verpflichtung zur Vorlage bzw. Einsichtnahme eines erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses
Alte Halle
Baggerstraße 4
79341 Kenzingen
Datum: 31.10.2026
Uhrzeit: 14.00 Uhr
Angesichts der Bedeutung des Themas bitten wir jede Mitgliedszunft, mindestens ein verantwortliches Vorstandsmitglied zu entsenden.
Da im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben eine Dokumentationspflicht besteht, sind wir verpflichtet, die Anwesenheit der Teilnehmenden zu erfassen und zu dokumentieren.
Wir würden uns freuen, Euch bei dieser wichtigen Informationsveranstaltung begrüßen zu dürfen und gemeinsam die Grundlagen für einen wirksamen Kinder- und Jugendschutz in unseren Narrenzünften zu schaffen.
Telefon: 07682 926346
Email: info(at)von-online.de
Internet: www.von-online.de
Verband Oberrheinischer Narrenzünfte e.V.
Narrenmeister Theo Schindler
Grünstraße 2
79297 Winden im Elztal
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